Internationale Erwerbsbiografien – Klarheit über Grenzen hinweg
Mehrsprachige Begleitung (DE · RU · PL · UK) und rechtssichere Anerkennung von Auslandszeiten – in der EU, EFTA, Polen, Ukraine und weiteren Staaten.
Länderkompetenz: EU/EFTA, GUS-Staaten, Schweiz, Drittstaaten mit Abkommen.
Unsere Hilfe bei internationalen Fällen
EU-Koordinierung (VO (EG) 883/2004)
Wir sichern die korrekte Anwendung der EU-Verordnungen, harmonisieren Laufzeiten und vermeiden Doppelmeldungen. Ziel: vollständige und faire Anrechnung.
Polen: ZUS/KRUS-Bestätigungen
Beschaffung von Formularen und Bestätigungen, Abgleich mit deutschen Zeitarten, Klärung landwirtschaftlicher Tätigkeiten bei KRUS.
Ukraine: Pensionsfonds & Dokumente
Anforderung von Beschäftigungsnachweisen, Archivakten und Bestätigungen; beglaubigte Übersetzungen und Plausibilitätsprüfung.
GUS-Staaten
Prüfung bilateraler Abkommen, Beweissicherung, Bewertung von Militär- und Studienzeiten.
Schweiz/EFTA
Koordination mit Schweizer Trägern, Anrechnung nach FZA/EFTA-Regeln, Umgang mit Grenzgänger-Konstellationen.
Drittstaaten mit Abkommen
Analyse der jeweiligen Sozialversicherungsabkommen, Beantragung und Nachweisführung je Landesspezifik.
Übersetzungen & Beglaubigungen
Organisation beglaubigter Übersetzungen und Apostillen, damit Ihre Nachweise anerkannt werden.
Beweissicherung
Zeugnisse, Bescheide, Lohnnachweise: wir strukturieren Belege, erstellen Zeitachsen und beseitigen Widersprüche.
Typische Konstellationen und Fehlerquellen
- Lücken im Versicherungsverlauf durch fehlende Auslandsbestätigungen
- Falsche Entgeltpunkte wegen unklarer Zeitarten
- Doppelte Meldungen bei parallelen Beschäftigungen
- Fehlende EU-Formulare (PD U1/U2 u. a.)
- Fehlinterpretation von Selbstständigkeit/Anstellung
Ablauf und Besonderheiten
- Landesrecherche & Behördenkontakte
- Dokumentenliste pro Land
- Beantragung der Bestätigungen
- Übersetzung & Beglaubigung
- Einreichung bei der DRV
Hinweis: Timelines variieren (2–12 Wochen) je nach Behörde. Wir informieren proaktiv über Status und Fristen.
FAQ Internationale Fälle
Welche Dokumente aus Polen?
Beschäftigungsbestätigungen (ZUS/KRUS), Arbeitsbuchkopien, Lohnnachweise, ggf. landwirtschaftliche Registerauszüge.
Welche Dokumente aus der Ukraine?
Bescheinigungen des Pensionsfonds, Archivakten, Nachweise über Militär- und Studienzeiten.
Wie funktioniert die EU-Koordinierung?
Zeiten werden zwischen Trägern abgestimmt; wir sorgen für korrekte Zuordnung und Vermeidung von Doppelanrechnungen.
Brauche ich Originale?
Oft genügen beglaubigte Kopien; Einzelfallprüfung notwendig. Wir geben konkrete Hinweise.
Was tun ohne Nachweise?
Beweissicherung über Zeugenaussagen, Registerabfragen, Steuer- und Lohnbelege – wir strukturieren den Nachweisweg.
Sprechen Sie mit uns – mehrsprachig
Sprachen: DE · RU · PL · UK
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