Internationale Erwerbsbiografien – Klarheit über Grenzen hinweg

Mehrsprachige Begleitung (DE · RU · PL · UK) und rechtssichere Anerkennung von Auslandszeiten – in der EU, EFTA, Polen, Ukraine und weiteren Staaten.

Globus Länderkompetenz: EU/EFTA, GUS-Staaten, Schweiz, Drittstaaten mit Abkommen.

Unsere Hilfe bei internationalen Fällen

EU-Koordinierung (VO (EG) 883/2004)

Wir sichern die korrekte Anwendung der EU-Verordnungen, harmonisieren Laufzeiten und vermeiden Doppelmeldungen. Ziel: vollständige und faire Anrechnung.

Polen: ZUS/KRUS-Bestätigungen

Beschaffung von Formularen und Bestätigungen, Abgleich mit deutschen Zeitarten, Klärung landwirtschaftlicher Tätigkeiten bei KRUS.

Ukraine: Pensionsfonds & Dokumente

Anforderung von Beschäftigungsnachweisen, Archivakten und Bestätigungen; beglaubigte Übersetzungen und Plausibilitätsprüfung.

GUS-Staaten

Prüfung bilateraler Abkommen, Beweissicherung, Bewertung von Militär- und Studienzeiten.

Schweiz/EFTA

Koordination mit Schweizer Trägern, Anrechnung nach FZA/EFTA-Regeln, Umgang mit Grenzgänger-Konstellationen.

Drittstaaten mit Abkommen

Analyse der jeweiligen Sozialversicherungsabkommen, Beantragung und Nachweisführung je Landesspezifik.

Übersetzungen & Beglaubigungen

Organisation beglaubigter Übersetzungen und Apostillen, damit Ihre Nachweise anerkannt werden.

Beweissicherung

Zeugnisse, Bescheide, Lohnnachweise: wir strukturieren Belege, erstellen Zeitachsen und beseitigen Widersprüche.

Typische Konstellationen und Fehlerquellen

  • Lücken im Versicherungsverlauf durch fehlende Auslandsbestätigungen
  • Falsche Entgeltpunkte wegen unklarer Zeitarten
  • Doppelte Meldungen bei parallelen Beschäftigungen
  • Fehlende EU-Formulare (PD U1/U2 u. a.)
  • Fehlinterpretation von Selbstständigkeit/Anstellung

Ablauf und Besonderheiten

  1. Landesrecherche & Behördenkontakte
  2. Dokumentenliste pro Land
  3. Beantragung der Bestätigungen
  4. Übersetzung & Beglaubigung
  5. Einreichung bei der DRV

Hinweis: Timelines variieren (2–12 Wochen) je nach Behörde. Wir informieren proaktiv über Status und Fristen.

FAQ Internationale Fälle

Welche Dokumente aus Polen?

Beschäftigungsbestätigungen (ZUS/KRUS), Arbeitsbuchkopien, Lohnnachweise, ggf. landwirtschaftliche Registerauszüge.

Welche Dokumente aus der Ukraine?

Bescheinigungen des Pensionsfonds, Archivakten, Nachweise über Militär- und Studienzeiten.

Wie funktioniert die EU-Koordinierung?

Zeiten werden zwischen Trägern abgestimmt; wir sorgen für korrekte Zuordnung und Vermeidung von Doppelanrechnungen.

Brauche ich Originale?

Oft genügen beglaubigte Kopien; Einzelfallprüfung notwendig. Wir geben konkrete Hinweise.

Was tun ohne Nachweise?

Beweissicherung über Zeugenaussagen, Registerabfragen, Steuer- und Lohnbelege – wir strukturieren den Nachweisweg.

Sprechen Sie mit uns – mehrsprachig

Sprachen: DE · RU · PL · UK

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Telefon +49 30 8145 6990 · E-Mail [email protected]

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